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            Verantwortung:Vorstand des UJZ-Glocksee e.V.
 
            Anschrift:Unabhängiges Jugendzentrum Glocksee e.V.
 Glockseestr.35
 30169 Hannover
 
 
            oder:UJZ-Glocksee e.V.
 Glockseestr. 35
 30169 Hannover
 Postfach 6065
 
 
            Tel.: +49(0)511 / 123 574-0Fax.: +49(0)511 / 161 5492
 
 
            USt-IdNr: DE115669183Eingetragen ins Vereinsregister: VR 4073
 
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 Allgemeine GeschäftsbedingungenMit dem Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Käufer und
          Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des
          Veranstalters Cafe und Indiego Glocksee / UJZ-Glocksee e.V.
            Zusatz (nur gültig für KommRaus - Die Sommerbühne, Ricklingen Juli -
          September 2021)
              Der Eintritt zu Konzert-Veranstaltungen wird unter 8 Jahren
              grundsätzlich verwehrt. Ab 8 Jahren ist ein Zutritt mit
              Eintrittskarte und erziehungsberechtigter Person möglich.
            
              Bei Konzert-Veranstaltungen haben Jugendliche unter 16 Jahren nur
              in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt. Bei
              Party-Veranstaltungen gilt § 2 Absatz 2 des Jugendschutzgesetzes.
              Der Veranstalter behält sich vor, bei einzelnen Veranstaltungen
              und bestimmten Party-Reihen ausschließlich volljährigen Personen
              Eintritt zu gewähren.
            
              Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge,
              Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
            
              Bei Konzert- und Partys kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von
              möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Alle eingesetzten
              Lichtshow-Effekte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Trotzdem
              besteht eventuell die Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigung
              (z.B bei Epilepsie). In diesem Fall wird keine Haftung übernommen.
            
              Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
              Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind
              ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher
              Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder
              grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus
              Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter
              Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens
              begrenzt.
            
              Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, Tetra
              Packs, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist
              generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis von dem
              Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine
              Sicherheitskontrolle statt. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen,
              Leibesvisitationen vorzunehmen.
            
              Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt
              vorbehalten. In diesem Fall wird der Nennwert der Eintrittskarte
              (ohne Gebühren) rückerstattet.
            
              Das Sicherheitspersonal übt im Namen des Veranstalters das
              Hausrecht aus und ist befugt, Hausverbote auszusprechen und
              durchzusetzen, wenn ein Verstoß gegen die Hausordnung vorliegt.
              Verstöße gegen geltende Gesetze führen in jedem Fall zur Anzeige.
            
              Ton-, Film- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich untersagt.
              Ausnahmen nur nach vorheriger Genehmigung des Veranstalters.
            
              Die Zurücknahme von Eintrittskarten erfolgt nur bei Absage der
              Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Karte (ohne Gebühren)
              erstattet.
            
              Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen
              örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch
              aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte
              besteht nur bis zum Veranstaltungstermin.
            
              Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige
              Ankündigung das Vorprogramm zu ändern.
            
              Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene
              Gegenstände verantwortlich.
            
              Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell
              untersagt.
            
              Ein privater Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nur gestattet,
              wenn der Verkaufspreis pro Ticket die Höhe des Abendkassenpreises
              der Veranstaltung nicht übersteigt.
            
              Keine Reisekostenerstattung bei Absage oder Verlegung der
              Veranstaltung.
            
              Die Besucher*innen sind gebeten sich vor Reiseantritt zu
              informieren, ob das Konzert wie geplant stattfindet.
            
              Auf Veranstaltungen sind gegebenenfalls professionelle
              Fotograf*innen vor Ort. Aufnahmen werden ausschließlich zur
              Dokumentation der Veranstaltung genutzt.
             
            
              Ab 16 Jahren kann eine Veranstaltung auch ohne
              erziehungsberechtigte Person oder Erziehungsauftrag besucht
              werden.
            
              Eine Umpersonalisierung ist über den VVK-Dienstleister Tixforgigs
              möglich.
            
              Es gelten tagesaktuelle Zutrittsbeschränkungen im Sinne der
              Niedersächsischen Corona-Verordnung.
             
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            SonstigesMit Urteil vom 12. Mai 1998 ? 312 O 85/98 ? ?Haftung für Links? hat
            das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Anbringung
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            FotoMit Erwerb des Tickets stimmt der Käufer / die Käuferin des Tickets
            zu, das er/sie während der Veranstaltungen eventuell fotografiert
            werden
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